Wozu und welchen Feuerlöscher benötige ich?
Die NÖ Bautechnikverordnung 1997 sieht vor, tragbare Feuerlöscher für Räume bereitzuhalten, wenn dies wegen ihres besonderen Verwendungszweckes notwendig ist, um Gefahren für Personen und Sachen
zu vermeiden (z.B. Heizraum, Brennstofflagerraum, Garage).
Doch in keinem Haus sollte zumindest ein Feuerlöscher fehlen! - Auch ein ganz normaler Haushalt birgt etliche Gefahren:
Fettpfanne am Herd, ein Heizstrahler, die vergessene Zigarette, der Weihnachtsbaum, die Geburtstagsfeier, ...
Es gibt für jede Brandklasse bzw. auch für mehrere Brandklassen einen geeigneten Feuerlöscher:
Brandklasse A – Feste Stoffe
Brandklasse B – Flüssige und flüssig werdenden Stoffe
Brandklasse C – Gase und gasförmige Stoffe
Brandklasse D – Metalle
Brandklasse F – Fette, Speiseöl udgl.
Feuerlöscher gibt es in verschiedenen Größen und werden in Löscheinheiten LE eingeteilt, allgemein gebräuchlich sind 6 kg oder 9 l, wobei die Feuerlöscher einheitlich gekennzeichnet werden
müssen.
Für die verschiedenen Brandklassen gibt es auch verschiedene Löschmittel, wie Wasser, Wasser mit Netzmittel, Schaum, Flammbrandpulver, Glutbrandpulver, Metallbrandpulver, Stickstoff oder bei
älteren auch noch Halon.
Für den privaten Haushalt ist ein Feuerlöscher, der gleichzeitig für die Brandklassen ABC geeignet ist, am Sinnvollsten.
Gewerbe
In Firmen werden die Mittel der ersten Löschhilfe meist bei der Betriebsanlagengenehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft vorgeschrieben. Nicht immer werden dann die Löscher an die über die
Jahre sich ändernden Bedingungen und Abläufe angepasst. Die Ausstattung bzw. die Art der Feuerlöscher ist eine mehr oder weniger dynamische Angelegenheit.
Die Art und die erforderliche Anzahl der notwendigen Feuerlöscher sind in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 124 - Erste und Erweiterte Löschhilfe - geregelt, die unter dem
nachfolgenden Link erhältlich ist: http://www.bundesfeuerwehrverband.at/oebfv/index.php?id=4
Allgemein
Weiters muss noch beachtet werden:
Die Löscher müssen alle zwei Jahre durch einen fachkundigen Löscherwart (z.B. der Rauchfangkehrermeister) geprüft werden (Pickerl).
Jedoch nützt der beste Feuerlöscher nichts, wenn niemand damit umgehen kann. In einem Betrieb muss eine entsprechende Personenanzahl in der Handhabung der Löschgeräte unterwiesen sein. Dies
sollte auch in regelmäßigen Abständen geübt werden.
Auch bei Ihnen zu Hause sollten alle Familienmitglieder mit der Handhabung Ihres Feuerlöschers vertraut sein.
Lassen Sie sich beim Kauf gut beraten sowie den Gebrauch und die Verwendbarkeit genau erklären.